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Dienstag, 28. Juli 2020

"Minister sollen selbst vorsorgen"

Der Steuerzahler zahlt nicht mehr der Pension von Ministern,sondern die Minister selbst für ihre Pension privat vorsorgen müssten. Dazu sollten die Politiker in ein eigens dafür eingerichtetes Versorgungswerk einzahlen.

Warum?
Das Kanzlergehalt ist im Februar 2017 auf 18.820 Euro pro Monat gestiegen. Der Pensionsanspruch in der ersten Legislaturperiode liegt damit bei gut 1305 Euro jährlich. Ein neuer Kanzler würde also allein in seiner ersten Amtszeit Ansprüche über 5220 Euro ansammeln. In allen weiteren Amtszeiten liegt er bei 450 Euro pro Jahr.



Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt von 3092 erwirbt nach Angaben des Bundes der Steuerzahler pro Arbeitsjahr einen Rentenanspruch von 31 Euro. Er müsste also rein theoretisch 168 Jahre lang arbeiten, um im Alter so viel Geld zu bekommen wie ein Kanzler nach vier Dienstjahren.