Corona-Pandemie und Migration


Die Corona-Pandemie wirkt sich massiv auf Migrationsbewegungen aus. Deutschland hat - wie viele andere Länder auch - weitreichende Einreisebeschränkungen veranlasst. Zugleich ist COVID-19 in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete eine besondere Gefahr. Denn dort leben viele Menschen auf engem Raum. Die Wahrscheinlichkeit, sich mit Corona anzustecken, ist laut Fachleuten hoch. Der MEDIENDIENST hat wichtige Informationen zum Themenkomplex Corona-Pandemie und Migration zusammengetragen.


Sollte sich, auch wegen „COVID 19“, die Politik von Politischen Asyls und der wirtschaftlichen Einwanderung ändern?

Ich möchte über das schwierige Themakomplex von Immigranten- und Asylbewerber schreiben, die hier seit 2014 fast pausenlos hier nach Europa kommen, auch während der Corona Krise kommen weiter Flüchtlinge/Migranten an. Zuerst nach wie vor, natürlich müssen echten Fällen von Asylbewerbern weitergeholfen werden.

Ist es endlich Zeit, dass unsere europäischen Politiker die Migranten-/Flüchtlingspolitik überdenken und sich an diese ernsthafte Bedrohung Pandemie anpassen? Wenn Sie meinen das die Corona-Pandemie nicht massiv auf Migrationsbewegung wirkt, dann haben Sie was nicht verstanden.

Wie ich die Gesellschaft kennen, werden viele behaupten, was für populistischen Kurzschlüsse, Rassismus etc. Ich möchte wie so viele, dass Europa mehr tut für die Lebensgrundlagen der Menschen in ihren Heimatländern. Sie müssen nur wie ich und viele andere, den gesunden Menschenverstand hier einsetzen, wenn sie sowas nicht besitzen, dann bitte nicht weiterlesen!

Wir werden in Quarantäne gestellt, Maske Pflicht überall, wir dürfen nicht reisen, dann doch aber zu bestimmte Länder oder Regionen in eigenes Land nicht. Durch „Lockdown“ sind wir auch gegangen. Wir werden bedroht mit 25.000,00 € Bußgeld, wenn wir nach einreisen uns nicht freiwillig testen. 100€, wenn wir keine Maske anhaben. Bei Demonstrationen, müssen auch die Regel beobachten, 2 Meter Abstand halten und Masken. Maßnahmen sind richtig und gut, ich habe nichts dagegen, wenn es dient unsere Sicherheit. Dafür sind die Regierung da und sind in die Pflicht.

Wie schaut aus mit unserer Sicherheit? An den 10.08.2020 das Auswärtige Amt warnt oder teilweise warnt vor Reisen in folgende Länder: Ägypten, Libanon, Niger, Afghanistan, Pakistan, Nigeria, Algerien, Irak, Südsudan, Libyen, Somalia, Eritrea, Syrien und die Zentralafrikanische Republik sind einige zu erwähnen. Diese aufgeführten Staaten werden aktuell als Gebiete, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, werden auch ausgewiesen von der ROBERT KOCH INSTITUT.

Zugleich ist COVID-19 in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete eine besondere Gefahr. Denn dort leben viele Menschen auf engem Raum. Die Wahrscheinlichkeit, sich mit Corona anzustecken, ist laut Fachleuten hoch.

Es ist zwar nicht schön, aber es muss auch angesprochen werden. Ein weiteres Problem ist, das viele von uns haben Videos gesehen von Flüchtlingen, an den meistens jungen Männern, die (im Meer) ihre Ausweispapiere, Kredit Bank Karten weggeworfen haben, um Ihrer Wahrer Identität wegen vielleicht Vorstrafen zu verbergen oder Betrug, um Asyl zu beantragen. Wie wird die Sicherheit unter Ihnen und unter Europas Burgern gesichert? Diese Junge Männer habe alle (fast) Smartphones und keine kommt auf die Idee, die Papiere zu fotografieren. Schließlich ist es bekannt, das ohne deftige Grund es ist illegal, ohne Ausweiße ins Ausland einzureisen.

Lass uns die Wahrheit vor die Augen nicht verbergen. Die kennen aber unser System, nur zu gut und wissen wie einen sich verhält, um am bestens profitieren zu können. Die sind gut vernetzt. Unten Ihnen kennen unter anderen die sogenannten REAG/GARP „Starthilfe Plus“ Programme.  Das bedeutet eine "Reintegrationshilfe" im Wert von 1.000 Euro pro Person beziehungsweise 2.000 Euro pro Familie. Rückkehrer aus Armenien, Aserbaidschan, Iran, Libanon, Tadschikistan und der Türkei erhalten zudem Hilfe, um ihre Wohnsituation zu verbessern. Ich werde den Programmen später vertiefen, so das Sie wissen was alles gemacht wird. Nochmal, ich erkenne das es echte Fälle gibt, und nach wie vor die sollen geholfen werden.

 

Greece

Das Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos ist überfüllt. Im überfüllten Registrierlager Vial auf der griechischen Insel Chios

Nach Zahlen der EU-Kommission wurden demnach vom 4. April 2016 bis zum 16. März 2020 insgesamt 26 835 Migranten unter dem EU-Türkei-Deal nach Europa gebracht.

 

Türkei

Die Türkei hat rund 3,6 Millionen Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen. In einem Flüchtlingspakt mit der EU von 2016 hat das Land zugesagt, gegen illegale Migration vorzugehen. Das Abkommen sieht zudem vor, dass die EU Flüchtlinge und Migranten, die illegal über die Türkei auf die griechischen Inseln kommen, zurückschicken kann. Im Gegenzug nimmt die EU regulär Syrer aus der Türkei auf. Milliardenhilfen für die Betreuung von Flüchtlingen zugesichert worden waren.

 
Italien

Seit Jahresbeginn waren es 12.228, das Vierfache des gleichen Zeitraums im Vorjahr. Allerdings sind die Zahlen im Vergleich zu früheren Jahren niedrig: Zwischen 2014 und Mitte 2017 landeten mehr als 600.000 Menschen an Italiens Küsten.

Nach Angaben des italienischen Innenministeriums landeten allein in der Woche von 20.07.2020 bis 27.07.2020 fast 2400 Bootsflüchtlinge in Italien. In der Nacht auf den 27.07.2020 erreichten 114 Migranten die Mittelmeerinsel Lampedusa. Wie italienische Medien berichten handelte sich um 70 Personen auf einem tunesischen Fischerboot und 44 weitere auf einem anderen Boot. Die Aufnahmestelle der Insel ist bereits um ein Vielfaches ihrer Kapazität belegt.

Sizilien ist auch hier Betroffene. Trotz Corona-Krise

In der Corona-Zeit hat sich die Zahl der Flüchtlingsankünfte in Italien verdreifacht. Dabei zeichnen sich neue Routen ab. Besonders betroffen sind, wieder einmal, Lampedusa und Sizilien.

Luigi Patronaggio ist Chef der Staatsanwaltschaft im Süden Siziliens, als einer der prominentesten Anti-Mafia-Ermittler steht er unter Polizeischutz. Während Italien in der Corona-Krise stillstand, im Gerichtsgebäude in Agrigent wird er seit Monaten fast täglich gerufen - weil wieder ein Boot mit Migranten auf Sizilien oder Lampedusa landet. "Die Pandemie hat niemanden aufgehalten - weil viele dieser Migranten vor größeren Problemen flüchten. Das Risiko der Pandemie nehmen sie relativ problemlos an."

Aktuell landen vor allem Akten in Sachen Migration auf seinem Schreibtisch. Mit der Südküste Siziliens und der Insel Lampedusa sei er, sagt Patronaggio, für "eine der großen Eingangspforten Europas" verantwortlich - an der er derzeit einen besonderen Andrang feststellt.

"Wir haben den Eindruck als Ermittler, dass sich eine neue Migrationsroute geöffnet hat. Aus Libyen und aus Ägypten werden Migranten gezielt nach Tunesien gebracht."

Die meisten Migranten kommen inzwischen aus Tunesien

Über die Grenzen Italiens hinaus bekannt geworden ist Patronaggio als Gegenspieler des ehemaligen Innenministers Matteo Salvini, gegen dessen Widerstand er Schiffen von Nicht-Regierungsorganisationen erlaubte, in Sizilien anzulegen. Derzeit aber, sagt Patronaggio, kämen die meisten Migranten nicht mehr aus Libyen, sondern aus Tunesien nach Italien.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich laut Innenministerium die Gesamtzahl der Ankünfte in Italien verdreifacht. Der Grund laut Patronaggio: Nicht mehr Milizen in Libyen, die im Strudel des Bürgerkriegs steckten, organisierten die Überfahren, sondern kriminelle

Organisationen in Tunesien. Diese arbeiteten nach Einschätzung des Staatsanwalts hocheffektiv und seien in der Lage, in kürzester Zeit mehrere Tausend Menschen nach Europa zu bringen. "In Tunesien werden diese Migranten von tunesischen Subjekten in die Hand genommen, die sehr gut umgehen können mit Fischerbooten", sagt er. Diese Männer seien selbst früher Fischer gewesen und daran gewöhnt, von Sfax oder Monastir nach Sizilien oder Lampedusa zu fahren.

Eine neue Generation von Menschen Schmugglern


Mehrfach in den vergangenen Wochen, sagt Patronaggio, sei es dieser neuen Generation von Menschen Schmugglern gelungen, ihre Fischerboote mit Migranten unter Deck fast direkt bis an die Küste Siziliens zu steuern: "Es hat sich geändert, dass nicht mehr die Gummiboote aus chinesischer Produktion unterwegs sind, die Luft verloren, sobald sie aus den libyschen Hoheitsgewässer raus waren. Aus Tunesien legen Fischerboote ab, die kaum auffallen zwischen allen anderen, die auf dem Mittelmeer unterwegs sind - und die deswegen von Flugzeugen der Küstenwache, der Finanzpolizei oder von Frontex nicht leicht zu identifizieren sind."

An abgelegenen Stränden würden die Migranten von Bord gelassen. Viele versuchten, sich auf eigene Faust durchzuschlagen, würden aber häufig von der Polizei aufgegriffen. Die neue Route über Tunesien, sagt Patronaggio, bringe auch neue Probleme mit sich: "Die Tunesier machen zurzeit gemischte Zusammenstellungen. Es sind zum einen Menschen aus dem Subsahara an Bord, die vorher in Libyen oder Ägypten waren. Zum anderen sind es Tunesier, die schon mal aus Italien abgeschoben wurden und Vorstrafen haben. Wir haben eine beträchtliche Zahl von Personen festgenommen, wegen illegaler Wiedereinreise nach Italien."

Viele Vorstrafen unter Ankömmlingen


Zwischen 20 und 30 Prozent der Tunesier, die über die neue Flüchtlingsroute nach Sizilien kämen, sagt Patronaggio, hätten Vorstrafen, vor allem wegen Drogenhandels und Eigentumsdelikten. Der prominente Staatsanwalt aber will keine populistischen Kurzschlüsse. Er wünscht sich, dass Europa mehr tut für die Lebensgrundlagen der Menschen in ihren Heimatländern. Zurzeit gelte, sagt Patronaggio:

"Für Fischer ist der Menschen Schmuggel deutlich attraktiver als die Fischerei."

Nach den Erkenntnissen Patronaggios bezahlen auf der neuen Migrationsroute Menschen aus der Subsahara rund 2000 Euro, um nach Italien zu kommen, Tunesier rund 1000 Euro. Reguläre Wege nach Europa, so ein weiteres Plädoyer des Anti-Mafia-Staatsanwalts, würden nicht nur bessere Kontrollen ermöglichen, sondern den kriminellen Organisationen ihre Geschäftsgrundlage entziehen.

 

Was macht der EU gemeinsam mit Tunesien über den Flüchtlingen?

Was sagt der Auswärtige Amt über Tunesien? Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien weiterhin gewarnt.

Wir Europäer werden brav erzogen und oft darüber gedroht, wenn was passiert, müssen wir auf unsere eigenen Kosten zurückkommen oder behandeln lassen.


MALTA

Juni 2020 Bericht

Ende April mietete die Regierung Maltas Ausflugsboote, um Flüchtlinge außerhalb der Zwölfmeilenzone unterzubringen. Nun durften mehr als 400 Menschen an Land gehen - zuvor war die Lage an Bord eskaliert.

Nach internationalen Protesten hat Malta mehr als 400 Migranten an Land gehen lassen. Einige der Menschen hatten bereits fünf Wochen auf kleinen Passagierfähren vor der Küste ausgeharrt. Seit 30. April bringt die Regierung aus Seenot gerettete Migranten auf gecharterten Schiffen unter, die außerhalb der Zwölfmeilenzone verbleiben müssen.

Die jetzige Kehrtwende begründete die Regierung in Valletta mit einem Aufstand an Bord. Man wolle das Leben der Besatzung nicht gefährden. Die Nichtregierungsorganisation Alarm Phone hatte zuletzt unter Berufung auf Augenzeugen von Suizidversuchen, Hungerstreiks und Krankheiten berichtet.

Medienberichten zufolge eskalierte die Situation am Samstag auf einer der vier Fähren, der "Europa II". Laut "Malta Today" drohten die Migranten, das Schiff in Brand zu setzen. Die "Europa II" nahm daraufhin Kurs auf Malta und legte am Abend an. Nach Mitternacht folgte ein zweites Schiff, die "Bahari". Der "Times of Malta" zufolge durften die Passagiere am frühen Sonntagmorgen an Land.

Hilfsorganisationen und die Menschenrechts Kommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, hatten die Unterbringung auf den Schiffen kritisiert.

Gleichzeitig warf die maltesische Regierung den anderen EU-Staaten Untätigkeit und fehlenden Rückhalt in der Flüchtlingsfrage vor. Trotz vieler Reden von Solidarität wolle fast niemand die Migranten. Man führe weiter "intensive Verhandlungen mit anderen EU-Mitgliedstaaten über die Übernahme".

Premierminister Robert Abela kündigte an, Menschen ohne Asylberechtigung abzuschieben. Malta sei "entschlossener denn je, mit Libyen zusammenzuarbeiten", um die Flucht über das Mittelmeer zu unterbinden. Mit dem nordafrikanischen Land lasse sich eine "wirksame und konkrete Lösung" gegen illegale Einwanderung finden.

So seien in den vergangenen Wochen in Zusammenarbeit mit libyschen Behörden etwa 1500 Migranten auf dem Mittelmeer abgefangen worden, die sonst nach Malta gelangt wären, hieß es in der Erklärung der Regierung.

In Libyen herrscht Krieg, große Teile des Landes werden von Milizen kontrolliert, die international anerkannte Regierung ist schwach. Menschenrechtsorganisationen beklagen immer wieder die desolate und gefährliche Situation von Geflüchteten in Libyen.

Deutschland:

Ansteckungsgefahr in Flüchtlingsunterkünften

Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete gelten als besonders gefährliche Infektionsherde. Eine Untersuchung der Universität Bielefeld unter knapp 10.000 Geflüchteten von 42 Gemeinschaftsunterkünften konnte zum Stichtag 22. Mai 2020 rund 1.800 bestätigten Infektionsfälle feststellen.
Quelle: Kompetenznetz Public Health COVID19, SARSCoV2 in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete (Mai 2020), Seite 2


In Sammelunterbringungen für Geflüchtete sind Abstand-Maßnahmen zumeist nicht oder nur bedingt umsetzbar: Mehrbettzimmer und gemeinschaftliche Nutzung von Küchen und Sanitäranlagen können die Verbreitung des Virus begünstigen.


Allein in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer leben mehr als 40.000 Menschen Angaben der zuständigen Ministerien der Länder auf Anfrage des MEDIENDIENSTES (Stand Ende März). Hinzu kommt eine noch größere Zahl von Geflüchteten, die in Gemeinschaftsunterkünften leben. Wie viele es genau sind, wird von den Bundesländern in der Regel nicht erfasst. Denn für die Anschlussunterbringung sind Landkreise und Kommunen zuständig. Während in Bayern beispielsweise etwa 6.600 Menschen in sogenannten Anker-Zentren leben, leben mehr als 58.000 Personen in Anschlussunterbringungen mit mehr als zehn Bewohner*innen.


Anhand der verfügbaren Daten zu Empfänger*innen von Asylbewerberleistungen lässt sich sagen: Mehr als die Hälfte aller Leistungsempfänger*innen lebte Ende 2018 in Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften.


Maßnahmen der Bundesländer

Alle Bundesländer haben Maßnahmen ergriffen, um die Verbreitung des Virus in den Flüchtlingsheimen zu verhindern. Das zeigte eine Umfrage des MEDIENDIENSTES bei den zuständigen Ministerien Ende März 2020. So werden alle neu ankommenden Asylbewerber*innen auf eine Covid-19-Infektion getestet. In allen Bundesländern erhalten Bewohner*innen zudem in mehreren Sprachen Informationen darüber, wie man eine Ansteckung vorbeugen kann. Und in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz werden Neuankömmlinge getrennt von anderen Schutzsuchenden untergebracht. 


Die Forscher*innen der Universität Bielefeld haben festgestellt, dass in etwa 70 Prozent der untersuchten Einrichtungen, in denen Infektionen gemeldet wurden, alle Bewohner*innen unter Quarantäne gestellt wurden – unabhängig davon, ob sie positiv oder negativ auf das Virus getestet wurden. In diesen Einrichtungen war auch die Ansteckungsgefahr am höchsten. "Kollektivquarantäne" sei deshalb zu vermeiden – sagen die Forscher*innen. Eine "Coronaschutzkonforme" Unterbringung sollte hingegen möglichst dezentral erfolgen, heißt es in der Studie.



Verteilung der Asylbewerber in Deutschland nach Geschlecht innerhalb verschiedener Altersgruppen im Jahr 2020 (in Prozent) * (Quelle BAMF Juli 2020)
















Hauptherkunftsländer von Asylbewerbern in
Deutschland im Jahr 2020:






Wie viele Abschiebungen und "freiwillige Ausreisen" gibt es?

2019 wurden etwa 22.100 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Rund 8.400 von ihnen wurden im Rahmen der Dublin-III-Verordnung in andere europäische Länder überstellt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Abschiebungen um 6,4 Prozent zurückgegangen.
Quelle für 2019: Bundestagsdrucksache 19/18201, Seite 2; für 2018: Bundestagsdrucksache 19/8021, Seite 2 und 10; eigene Berechnung


Rund 13.100 Menschen haben das Land nach vorläufigen Schätzungen mithilfe des sogenannten REAG/GARP-Förderprogramms verlassen. Fast 7.500 von ihnen waren "ausreisepflichtig". Die Zahl der geförderten Rückreisen ging im Vergleich zum Vorjahr um etwa 18 Prozent zurück.



Neben REAG/GARP gibt es auf Bundesebene weitere Rückkehr- beziehungsweise "Reintegrationsprogramme". Zudem verfügen neun von 16 Bundesländern, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz über landeseigene Rückkehr-Programme, um Ausreisende zu beraten und eventuell finanziell zu unterstützen. Je nach Bundesland ist die Rückkehr-Praxis sehr unterschiedlich: Einige Bundesländer bevorzugen freiwillige Rückreisen, während andere tendenziell mehr Menschen abschieben.



Inzwischen ist die Zahl der abgelehnten Asylbewerber, die Deutschland verlassen, höher als die Zahl derjenigen, die durch eine Ablehnung "ausreisepflichtig" werden. 2019 gab es etwa 15.400 "Ausreiseentscheidungen" gegenüber abgelehnten Asylbewerbern. Im selben Zeitraum haben etwa 37.600 abgelehnte Asylbewerber Deutschland verlassen (inklusive Abschiebungen, "freiwillige Rückkehr" und Weiterreisen). 2018 gab es rund 19.000 "Ausreiseentscheidungen" und etwa 41.600 Ausreisen von abgelehnten Asylbewerbern.
Quelle für 2019: Bundestagdrucksache 19/18201, Seiten 44 ff.; für 2018: Bundestagsdrucksache 19/8021, Seiten 60 und 63.
 
 
Wie viele Menschen werden an den Grenzen abgewiesen?

Wenn ein Ausländer "von außen" die Grenze der Bundesrepublik überschreiten will und dies von den Grenzbehörden verhindert wird, spricht man von "Zurückweisung". Eine "Zurückschiebung" findet hingegen statt, wenn ein Ausländer bereits unerlaubt die Grenze überschritten hat. 2019 wurden rund 3.000 Personen zurückgeschoben und etwa 13.700 zurückgewiesen. 2018 gab es rund 2.500 Zurückschiebungen und etwa 12.000 Zurückweisungen.
Anerkannte Flüchtlinge, abgelehnte Asylbewerber sowie Asylbewerber, die vor Abschluss ihres Asylverfahrens Deutschland verlassen wollen, können unter anderem mit Unterstützung von Rückkehr- beziehungsweise Reintegrations-Programmen Deutschland verlassen. Dazu gehören:

REAG/GARP: Das Rückkehr-Programm der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bietet Rückkehrenden unter anderem Reisebeihilfe bis maximal 200 Euro, die Erstattung medizinischer Kosten und eine "Starthilfe" bis zu 3.500 Euro pro Familie an. Menschen, die kein Visum benötigen, um nach Deutschland einzureisen – wie etwa aus dem West-Balkan, Georgien und der Ukraine – bekommen nur verminderte Reisebeihilfe und sind aus dem "Starthilfe"-Programm ausgeschlossen. Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die noch während des Asylverfahrens oder spätestens zwei Monate nach einem negativen Bescheid die Rückkehrförderung beantragen, erhalten einen "Bonus" von 500 Euro. REAG/GARP ist das meistgenutzte Rückkehr-Programm in Deutschland. Zahlen: In den ersten zehn Monaten von 2019 wurden rund 11.000 geförderte Rückreisen bewilligt. Im Gesamtjahr 2018 waren es etwa 16.000. Die größte Gruppe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kam aus dem Irak.
Quelle: Bundestagsdrucksache 19/12240, Seite 59 und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anfrage des MEDIENDIENSTES.


StarthilfePlus: Zusätzlich zum REAG/GARP-Programm können sich Rückkehrer für das Programm "Starthilfe Plus" bewerben. Dabei erhalten Personen aus 35 Staaten: Afghanistan, Ägypten, Algerien, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Burkina Faso, China, Elfenbeinküste, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Indien, Irak, Kamerun, Kenia, Mali, Marokko, Mongolei, Niger, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Sri Lanka, Sudan, Togo, Tunesien, Vietnam eine "Reintegrationshilfe" im Wert von 1.000 Euro pro Person beziehungsweise 2.000 Euro pro Familie. Rückkehrer aus Armenien, Aserbaidschan, Iran, Libanon, Tadschikistan und der Türkei erhalten zudem Hilfe, um ihre Wohnsituation zu verbessern. Langzeitgeduldete aus dem West-Balkan, Georgien und der Republik Moldau bekommen Unterstützung bei Wohn- und medizinischen Kosten. Bis Ende 2018 bekamen Antragsteller, die vor Abschluss ihres Asylverfahrens ausreisen, eine höhere Förderung. Diese Regelung wurde 2019 abgeschafft.
Zahlen: Seit Programmstart im Februar 2017 haben rund 21.000 Menschen am Programm teilgenommen (Stand: November 2019). Auch hier kommen die meisten Antragsteller aus dem Irak.
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anfrage des MEDIENDIENSTES

Neun Bundesländer, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg (in Planung), Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein haben eigene Rückkehr- und Reintegrationsprogramme ins Leben gerufen. Einige dieser Programme gibt es schon seit langem, wie etwa die "Landesförderung freiwillige Rückkehr" in Baden-Württemberg und die "Landesinitiative Rückkehr" in Rheinland-Pfalz. Doch die meisten sind in den vergangenen drei Jahren entstanden. Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz haben auch mithilfe nicht-staatlicher Organisationen wie Diakonie, Caritas und dem Roten Kreuz ihre Beratungsangebote im Bereich Rückkehr gestärkt. Außerdem bieten mehrere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern Rückkehrförderung für Länder, die vom REAG/GARP-Programm ausgeschlossen sind – wie etwa Syrien, Libyen, Jemen und Eritrea. Sehr oft dienen die landeseigenen Programme dazu, Förderungen durch andere Programme aufzustocken. Deshalb ist es nicht möglich, genau zu sagen, wie viele Menschen ausschließlich mithilfe dieser Programme Deutschland verlassen haben.
Quelle: Anfrage des MEDIENDIENSTES an die zuständigen Ministerien der Bundesländer.

Perspektive Heimat: Das Programm des Entwicklungsministeriums in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) bietet Teilnehmerinnen und Teilnehmern in 13 Ländern: Afghanistan, Ägypten, Albanien, Gambia, Ghana, Irak, Kosovo, Marokko, Nigeria, Pakistan, Senegal, Serbien und Tunesien Beratung in Sachen Arbeitssuche und Existenzgründung an. Darunter sind auch viele Rückkehrer.
Zahlen: Zwischen Juli 2017 und Oktober 2019 gab es rund 500.000 individuelle Unterstützungsangebote – davon etwa 38.000 für Rückkehrer aus Deutschland.
Quelle: Auswärtiges Amt auf Anfrage des MEDIENDIENSTES

URA: Das Projekt URA bietet kosovarischen Rückkehrern ein           "Überbrückungsgeld", einen Mietkostenzuschuss, die Erstattung von Behandlungs- und Medizinkosten und Arbeitsberatung an.
Zahlen: Seit 2015 haben rund 13.200 Menschen am Programm teilgenommen. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist in den vergangenen Jahren stark gesunken. In den ersten zehn Monaten von 2019 waren es lediglich 427 Personen.
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anfrage des MEDIENDIENSTES

ERRIN: Das Europäische Rückkehr- und Reintegrationsnetzwerk (ERRIN) ist eine Arbeitsgemeinschaft aus 15 europäischen Ländern zur Umsetzung von Reintegrationsmaßnahmen durch lokale Partner in 15 Drittstaaten: Äthiopien, Afghanistan, Armenien, Bangladesch, Gambia, Ghana, Indien, Irak, Marokko, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Somalia, Sri Lanka, Ukraine. Das Netzwerk bietet Beratung und Sachleistungen bis zu 2.000 Euro an.
Zahlen: Im Gesamtjahr 2018 wurden rund 3.000 Personen über ERRIN gefördert. In den ersten zehn Monaten von 2019 waren es mehr als 3.100.
Weitere Informationen über Rückkehr-Beratung beziehungsweise -Förderung und Reintegrationsprogramme findet man unter anderem auf den Webportalen "Returning from Germany", "Build your future" und bei der "Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung" (ZIRF).
Dies sind nur einige Beispiele für die Situation in einigen Ländern Europas. Wir kenne jedoch viele weiter „Hot Spots“ wie in Frankreich oder Großbritannien.
Summa summarum, ist doch die Frage gerechtfertigt?
Sollte sich, auch wegen „COVID 19“, die Politik von Politischen Asyls und der wirtschaftlichen Einwanderung ändern?



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