Die
Corona-Pandemie wirkt sich massiv auf Migrationsbewegungen aus. Deutschland hat
- wie viele andere Länder auch - weitreichende Einreisebeschränkungen
veranlasst. Zugleich ist COVID-19 in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete
eine besondere Gefahr. Denn dort leben viele Menschen auf engem Raum. Die
Wahrscheinlichkeit, sich mit Corona anzustecken, ist laut Fachleuten hoch. Der
MEDIENDIENST hat wichtige Informationen zum Themenkomplex Corona-Pandemie und
Migration zusammengetragen.
Sollte sich, auch wegen „COVID 19“,
die Politik von Politischen Asyls und der wirtschaftlichen Einwanderung ändern?
Ich möchte über das schwierige Themakomplex von
Immigranten- und Asylbewerber schreiben, die hier seit 2014 fast pausenlos hier
nach Europa kommen, auch während der Corona Krise kommen weiter
Flüchtlinge/Migranten an. Zuerst nach wie vor, natürlich müssen echten Fällen
von Asylbewerbern weitergeholfen werden.
Ist es endlich Zeit, dass unsere europäischen Politiker
die Migranten-/Flüchtlingspolitik überdenken und sich an diese ernsthafte
Bedrohung Pandemie anpassen? Wenn Sie meinen das die Corona-Pandemie nicht
massiv auf Migrationsbewegung wirkt, dann haben Sie was nicht verstanden.
Wie ich die Gesellschaft kennen, werden viele
behaupten, was für populistischen Kurzschlüsse, Rassismus etc. Ich möchte wie
so viele, dass Europa mehr tut für die Lebensgrundlagen der Menschen in ihren
Heimatländern. Sie müssen nur wie ich und viele andere, den gesunden
Menschenverstand hier einsetzen, wenn sie sowas nicht besitzen, dann bitte
nicht weiterlesen!
Wir werden in Quarantäne gestellt, Maske Pflicht
überall, wir dürfen nicht reisen, dann doch aber zu bestimmte Länder oder
Regionen in eigenes Land nicht. Durch „Lockdown“ sind wir auch gegangen. Wir
werden bedroht mit 25.000,00 € Bußgeld, wenn wir nach einreisen uns nicht
freiwillig testen. 100€, wenn wir keine Maske anhaben. Bei Demonstrationen,
müssen auch die Regel beobachten, 2 Meter Abstand halten und Masken. Maßnahmen
sind richtig und gut, ich habe nichts dagegen, wenn es dient unsere Sicherheit.
Dafür sind die Regierung da und sind in die Pflicht.
Wie schaut aus mit unserer Sicherheit? An den
10.08.2020 das Auswärtige Amt warnt oder teilweise warnt vor Reisen in folgende
Länder: Ägypten, Libanon, Niger, Afghanistan, Pakistan, Nigeria, Algerien,
Irak, Südsudan, Libyen, Somalia, Eritrea, Syrien und die Zentralafrikanische
Republik sind einige zu erwähnen. Diese aufgeführten Staaten werden aktuell als
Gebiete, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2
besteht, werden auch ausgewiesen von der ROBERT KOCH INSTITUT.
Zugleich ist COVID-19 in Gemeinschaftsunterkünften für
Geflüchtete eine besondere Gefahr. Denn dort leben viele Menschen auf engem
Raum. Die Wahrscheinlichkeit, sich mit Corona anzustecken, ist laut Fachleuten
hoch.
Es ist zwar nicht schön, aber es muss auch angesprochen
werden. Ein weiteres Problem ist, das viele von uns haben Videos gesehen von
Flüchtlingen, an den meistens jungen Männern, die (im Meer) ihre
Ausweispapiere, Kredit Bank Karten weggeworfen haben, um Ihrer Wahrer Identität
wegen vielleicht Vorstrafen zu verbergen oder Betrug, um Asyl zu beantragen.
Wie wird die Sicherheit unter Ihnen und unter Europas Burgern gesichert? Diese
Junge Männer habe alle (fast) Smartphones und keine kommt auf die Idee, die
Papiere zu fotografieren. Schließlich ist es bekannt, das ohne deftige Grund es
ist illegal, ohne Ausweiße ins Ausland einzureisen.
Lass uns die Wahrheit vor die Augen nicht verbergen. Die
kennen aber unser System, nur zu gut und wissen wie einen sich verhält, um am
bestens profitieren zu können. Die sind gut vernetzt. Unten Ihnen kennen unter
anderen die sogenannten REAG/GARP „Starthilfe Plus“ Programme. Das bedeutet eine
"Reintegrationshilfe" im Wert von 1.000 Euro pro Person
beziehungsweise 2.000 Euro pro Familie. Rückkehrer aus Armenien, Aserbaidschan,
Iran, Libanon, Tadschikistan und der Türkei erhalten zudem Hilfe, um ihre
Wohnsituation zu verbessern. Ich werde den Programmen später vertiefen, so das
Sie wissen was alles gemacht wird. Nochmal, ich erkenne das es echte
Fälle gibt, und nach wie vor die sollen geholfen werden.
Greece
Das Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel
Lesbos ist überfüllt. Im überfüllten Registrierlager Vial auf der
griechischen Insel Chios
Nach Zahlen der EU-Kommission wurden demnach vom 4.
April 2016 bis zum 16. März 2020 insgesamt 26 835 Migranten unter dem
EU-Türkei-Deal nach Europa
gebracht.
Türkei
Die
Türkei hat rund 3,6 Millionen Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen. In einem
Flüchtlingspakt mit der EU von 2016 hat das Land zugesagt, gegen illegale
Migration vorzugehen. Das Abkommen sieht zudem vor, dass die EU Flüchtlinge und
Migranten, die illegal über die Türkei
auf die griechischen Inseln kommen, zurückschicken kann. Im Gegenzug nimmt die
EU regulär Syrer aus der Türkei auf. Milliardenhilfen für die Betreuung von
Flüchtlingen zugesichert worden waren.
Seit Jahresbeginn waren es 12.228, das Vierfache des
gleichen Zeitraums im Vorjahr. Allerdings sind die Zahlen im Vergleich zu
früheren Jahren niedrig: Zwischen 2014 und Mitte 2017 landeten mehr als 600.000
Menschen an Italiens Küsten.
Nach Angaben des italienischen Innenministeriums
landeten allein in der Woche von 20.07.2020 bis 27.07.2020 fast 2400
Bootsflüchtlinge in Italien. In der Nacht auf den 27.07.2020 erreichten 114
Migranten die Mittelmeerinsel Lampedusa. Wie italienische Medien berichten
handelte sich um 70 Personen auf einem tunesischen Fischerboot und 44 weitere
auf einem anderen Boot. Die Aufnahmestelle der Insel ist bereits um ein
Vielfaches ihrer Kapazität belegt.
Sizilien ist auch hier Betroffene. Trotz Corona-Krise
In der Corona-Zeit hat sich die Zahl der
Flüchtlingsankünfte in Italien verdreifacht. Dabei zeichnen sich neue Routen
ab. Besonders betroffen sind, wieder einmal, Lampedusa und Sizilien.
Luigi
Patronaggio ist Chef der Staatsanwaltschaft im Süden Siziliens, als einer der
prominentesten Anti-Mafia-Ermittler steht er unter Polizeischutz. Während
Italien in der Corona-Krise stillstand, im Gerichtsgebäude in Agrigent wird er
seit Monaten fast täglich gerufen - weil wieder ein Boot mit Migranten auf
Sizilien oder Lampedusa landet. "Die Pandemie hat niemanden aufgehalten -
weil viele dieser Migranten vor größeren Problemen flüchten. Das Risiko der
Pandemie nehmen sie relativ problemlos an."
Aktuell
landen vor allem Akten in Sachen Migration auf seinem Schreibtisch. Mit der
Südküste Siziliens und der Insel Lampedusa sei er, sagt Patronaggio, für
"eine der großen Eingangspforten Europas" verantwortlich - an der er
derzeit einen besonderen Andrang feststellt.
"Wir haben den Eindruck als Ermittler, dass sich eine neue Migrationsroute geöffnet hat. Aus Libyen und aus Ägypten werden Migranten gezielt nach Tunesien gebracht."
Die meisten Migranten kommen inzwischen aus Tunesien
Über die
Grenzen Italiens hinaus bekannt geworden ist Patronaggio als Gegenspieler des
ehemaligen Innenministers Matteo Salvini, gegen dessen Widerstand er Schiffen
von Nicht-Regierungsorganisationen erlaubte, in Sizilien anzulegen. Derzeit
aber, sagt Patronaggio, kämen die meisten Migranten nicht mehr aus Libyen,
sondern aus Tunesien nach Italien.
Im
Vergleich zum Vorjahr hat sich laut Innenministerium die Gesamtzahl der
Ankünfte in Italien verdreifacht. Der Grund laut Patronaggio: Nicht mehr
Milizen in Libyen, die im Strudel des Bürgerkriegs steckten, organisierten die
Überfahren, sondern kriminelle
Organisationen
in Tunesien. Diese arbeiteten nach Einschätzung des Staatsanwalts hocheffektiv
und seien in der Lage, in kürzester Zeit mehrere Tausend Menschen nach Europa
zu bringen. "In Tunesien werden diese Migranten von tunesischen Subjekten
in die Hand genommen, die sehr gut umgehen können mit Fischerbooten", sagt
er. Diese Männer seien selbst früher Fischer gewesen und daran gewöhnt, von
Sfax oder Monastir nach Sizilien oder Lampedusa zu fahren.
Eine neue Generation von Menschen Schmugglern
Mehrfach
in den vergangenen Wochen, sagt Patronaggio, sei es dieser neuen Generation von
Menschen Schmugglern gelungen, ihre Fischerboote mit Migranten unter Deck fast
direkt bis an die Küste Siziliens zu steuern: "Es hat sich geändert, dass
nicht mehr die Gummiboote aus chinesischer Produktion unterwegs sind, die Luft
verloren, sobald sie aus den libyschen Hoheitsgewässer raus waren. Aus Tunesien
legen Fischerboote ab, die kaum auffallen zwischen allen anderen, die auf dem
Mittelmeer unterwegs sind - und die deswegen von Flugzeugen der Küstenwache,
der Finanzpolizei oder von Frontex nicht leicht zu identifizieren sind."
An
abgelegenen Stränden würden die Migranten von Bord gelassen. Viele versuchten,
sich auf eigene Faust durchzuschlagen, würden aber häufig von der Polizei
aufgegriffen. Die neue Route über Tunesien, sagt Patronaggio, bringe auch neue
Probleme mit sich: "Die Tunesier machen zurzeit gemischte
Zusammenstellungen. Es sind zum einen Menschen aus dem Subsahara an Bord, die
vorher in Libyen oder Ägypten waren. Zum anderen sind es Tunesier, die schon
mal aus Italien abgeschoben wurden und Vorstrafen haben. Wir haben eine
beträchtliche Zahl von Personen festgenommen, wegen illegaler Wiedereinreise
nach Italien."
Viele Vorstrafen unter Ankömmlingen
Zwischen
20 und 30 Prozent der Tunesier, die über die neue Flüchtlingsroute nach
Sizilien kämen, sagt Patronaggio, hätten Vorstrafen, vor allem wegen
Drogenhandels und Eigentumsdelikten. Der prominente Staatsanwalt aber will
keine populistischen Kurzschlüsse. Er wünscht sich, dass Europa mehr tut für
die Lebensgrundlagen der Menschen in ihren Heimatländern. Zurzeit gelte, sagt
Patronaggio:
"Für Fischer ist der Menschen Schmuggel deutlich attraktiver als die Fischerei."
Nach
den Erkenntnissen Patronaggios bezahlen auf der neuen Migrationsroute Menschen
aus der Subsahara rund 2000 Euro, um nach Italien zu kommen, Tunesier rund 1000
Euro. Reguläre Wege nach Europa, so ein weiteres Plädoyer des
Anti-Mafia-Staatsanwalts, würden nicht nur bessere Kontrollen ermöglichen,
sondern den kriminellen Organisationen ihre Geschäftsgrundlage entziehen.
Was macht der EU gemeinsam mit Tunesien über
den Flüchtlingen?
Was sagt der Auswärtige Amt über Tunesien? Aufgrund der
Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im
internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des
öffentlichen Lebens wird vor
nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien weiterhin
gewarnt.
Wir Europäer werden brav erzogen und oft darüber gedroht, wenn was passiert,
müssen wir auf unsere eigenen Kosten zurückkommen oder behandeln lassen.
MALTA
Juni
2020 Bericht
Ende
April mietete die Regierung Maltas Ausflugsboote, um Flüchtlinge außerhalb der
Zwölfmeilenzone unterzubringen. Nun durften mehr als 400 Menschen an Land gehen
- zuvor war die Lage an Bord eskaliert.
Nach
internationalen Protesten hat Malta mehr als 400 Migranten an Land gehen
lassen. Einige der Menschen hatten bereits fünf Wochen auf kleinen
Passagierfähren vor der Küste ausgeharrt. Seit 30. April bringt die
Regierung aus Seenot gerettete Migranten auf gecharterten Schiffen unter,
die außerhalb der Zwölfmeilenzone verbleiben müssen.
Die
jetzige Kehrtwende begründete die Regierung in Valletta mit einem Aufstand an
Bord. Man wolle das Leben der Besatzung nicht gefährden. Die
Nichtregierungsorganisation Alarm Phone hatte zuletzt unter Berufung auf
Augenzeugen von Suizidversuchen, Hungerstreiks und Krankheiten berichtet.
Medienberichten
zufolge eskalierte die Situation am Samstag auf einer der vier Fähren, der
"Europa II". Laut "Malta Today" drohten die Migranten, das
Schiff in Brand zu setzen. Die "Europa II" nahm daraufhin Kurs auf
Malta und legte am Abend an. Nach Mitternacht folgte ein zweites Schiff, die
"Bahari". Der "Times of Malta" zufolge durften die
Passagiere am frühen Sonntagmorgen an Land.
Hilfsorganisationen
und die Menschenrechts Kommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, hatten die
Unterbringung auf den Schiffen kritisiert.
Gleichzeitig
warf die maltesische Regierung den anderen EU-Staaten Untätigkeit und fehlenden
Rückhalt in der Flüchtlingsfrage vor. Trotz vieler Reden von Solidarität
wolle fast niemand die Migranten. Man führe weiter "intensive Verhandlungen
mit anderen EU-Mitgliedstaaten über die Übernahme".
Premierminister Robert
Abela kündigte an, Menschen ohne Asylberechtigung abzuschieben. Malta sei
"entschlossener denn je, mit Libyen zusammenzuarbeiten", um die
Flucht über das Mittelmeer zu unterbinden. Mit dem nordafrikanischen Land lasse
sich eine "wirksame und konkrete Lösung" gegen illegale Einwanderung
finden.
So
seien in den vergangenen Wochen in Zusammenarbeit mit libyschen Behörden etwa
1500 Migranten auf dem Mittelmeer abgefangen worden, die sonst nach Malta
gelangt wären, hieß es in der Erklärung der Regierung.
In
Libyen herrscht Krieg, große Teile des Landes werden von Milizen kontrolliert,
die international anerkannte Regierung ist schwach.
Menschenrechtsorganisationen beklagen immer wieder die desolate und gefährliche
Situation von Geflüchteten in Libyen.
Deutschland:
Ansteckungsgefahr in Flüchtlingsunterkünften
Gemeinschaftsunterkünfte
für Geflüchtete gelten als besonders gefährliche Infektionsherde. Eine Untersuchung der Universität Bielefeld unter knapp 10.000
Geflüchteten von 42 Gemeinschaftsunterkünften konnte zum Stichtag 22. Mai 2020
rund 1.800 bestätigten Infektionsfälle feststellen.
Quelle: Kompetenznetz Public Health COVID‐19, SARS‐CoV‐2 in
Aufnahmeeinrichtungen und
Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete (Mai 2020), Seite 2
In
Sammelunterbringungen für Geflüchtete sind Abstand-Maßnahmen zumeist nicht oder
nur bedingt umsetzbar: Mehrbettzimmer und gemeinschaftliche Nutzung von Küchen
und Sanitäranlagen können die Verbreitung des Virus begünstigen.
Allein
in den Erstaufnahmeeinrichtungen der
Bundesländer leben mehr als 40.000
Menschen Angaben der zuständigen
Ministerien der Länder auf Anfrage des MEDIENDIENSTES (Stand Ende März).
Hinzu kommt eine noch größere Zahl von Geflüchteten, die in
Gemeinschaftsunterkünften leben. Wie viele es genau sind, wird von den
Bundesländern in der Regel nicht erfasst. Denn für die Anschlussunterbringung
sind Landkreise und Kommunen zuständig. Während in Bayern beispielsweise etwa
6.600 Menschen in sogenannten Anker-Zentren leben, leben mehr als 58.000
Personen in Anschlussunterbringungen mit mehr als zehn Bewohner*innen.
Anhand
der verfügbaren Daten zu
Empfänger*innen von Asylbewerberleistungen lässt sich
sagen: Mehr als die Hälfte aller Leistungsempfänger*innen lebte Ende 2018 in
Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften.
Maßnahmen der Bundesländer
Alle
Bundesländer haben Maßnahmen ergriffen, um die Verbreitung des Virus in den
Flüchtlingsheimen zu verhindern. Das zeigte eine Umfrage des
MEDIENDIENSTES bei den zuständigen Ministerien Ende März 2020. So werden alle
neu ankommenden Asylbewerber*innen auf eine Covid-19-Infektion getestet. In
allen Bundesländern erhalten Bewohner*innen zudem in mehreren Sprachen
Informationen darüber, wie man eine Ansteckung vorbeugen kann. Und in
Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz werden
Neuankömmlinge getrennt von anderen Schutzsuchenden untergebracht.
Die
Forscher*innen der Universität Bielefeld haben festgestellt, dass in etwa 70
Prozent der untersuchten Einrichtungen, in denen Infektionen gemeldet wurden,
alle Bewohner*innen unter Quarantäne gestellt wurden – unabhängig davon, ob sie
positiv oder negativ auf das Virus getestet wurden. In diesen Einrichtungen war
auch die Ansteckungsgefahr am höchsten. "Kollektivquarantäne" sei
deshalb zu vermeiden – sagen die Forscher*innen. Eine "Coronaschutzkonforme"
Unterbringung sollte hingegen möglichst dezentral erfolgen, heißt es in der
Studie.
Verteilung der Asylbewerber in Deutschland nach Geschlecht innerhalb
verschiedener Altersgruppen im Jahr 2020 (in Prozent) * (Quelle BAMF Juli 2020)
Wie viele Abschiebungen und "freiwillige Ausreisen" gibt es?
2019 wurden etwa 22.100 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Rund 8.400 von ihnen wurden im Rahmen der Dublin-III-Verordnung in andere europäische Länder überstellt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Abschiebungen um 6,4 Prozent zurückgegangen.
2019 wurden etwa 22.100 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Rund 8.400 von ihnen wurden im Rahmen der Dublin-III-Verordnung in andere europäische Länder überstellt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Abschiebungen um 6,4 Prozent zurückgegangen.
Rund
13.100 Menschen haben das Land nach vorläufigen Schätzungen mithilfe des
sogenannten REAG/GARP-Förderprogramms
verlassen. Fast 7.500 von ihnen waren "ausreisepflichtig".
Die Zahl der geförderten Rückreisen ging im Vergleich zum Vorjahr um etwa 18
Prozent zurück.
Neben
REAG/GARP gibt es auf Bundesebene weitere Rückkehr- beziehungsweise "Reintegrationsprogramme".
Zudem verfügen neun von 16 Bundesländern,
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz
über landeseigene Rückkehr-Programme, um Ausreisende zu beraten und eventuell
finanziell zu unterstützen. Je nach Bundesland ist die Rückkehr-Praxis sehr
unterschiedlich: Einige Bundesländer bevorzugen freiwillige Rückreisen, während
andere tendenziell mehr Menschen abschieben.
Inzwischen
ist die Zahl der abgelehnten Asylbewerber, die Deutschland verlassen, höher als
die Zahl derjenigen, die durch eine Ablehnung "ausreisepflichtig"
werden. 2019 gab es etwa 15.400 "Ausreiseentscheidungen" gegenüber
abgelehnten Asylbewerbern. Im selben Zeitraum haben etwa 37.600 abgelehnte
Asylbewerber Deutschland verlassen (inklusive Abschiebungen, "freiwillige
Rückkehr" und Weiterreisen). 2018 gab es rund 19.000
"Ausreiseentscheidungen" und etwa 41.600 Ausreisen von abgelehnten
Asylbewerbern.
Wie viele Menschen werden an den
Grenzen abgewiesen?
Wenn
ein Ausländer "von außen" die Grenze der Bundesrepublik überschreiten
will und dies von den Grenzbehörden verhindert wird, spricht man von
"Zurückweisung". Eine "Zurückschiebung" findet hingegen
statt, wenn ein Ausländer bereits unerlaubt die Grenze überschritten hat. 2019
wurden rund 3.000 Personen zurückgeschoben und etwa 13.700 zurückgewiesen. 2018
gab es rund 2.500 Zurückschiebungen und etwa 12.000 Zurückweisungen.
Anerkannte
Flüchtlinge, abgelehnte Asylbewerber sowie Asylbewerber, die vor Abschluss
ihres Asylverfahrens Deutschland verlassen wollen, können unter anderem mit
Unterstützung von Rückkehr- beziehungsweise Reintegrations-Programmen Deutschland verlassen. Dazu
gehören:
REAG/GARP: Das Rückkehr-Programm der Internationalen
Organisation für Migration (IOM) bietet Rückkehrenden unter anderem
Reisebeihilfe bis maximal 200 Euro, die Erstattung medizinischer Kosten und
eine "Starthilfe" bis zu 3.500 Euro pro Familie an. Menschen, die
kein Visum benötigen, um nach Deutschland einzureisen – wie etwa aus dem
West-Balkan, Georgien und der Ukraine – bekommen nur verminderte Reisebeihilfe
und sind aus dem "Starthilfe"-Programm ausgeschlossen.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die noch während des Asylverfahrens oder spätestens
zwei Monate nach einem negativen Bescheid die Rückkehrförderung beantragen,
erhalten einen "Bonus" von 500 Euro. REAG/GARP ist das meistgenutzte
Rückkehr-Programm in Deutschland. Zahlen: In den
ersten zehn Monaten von 2019 wurden rund 11.000 geförderte Rückreisen
bewilligt. Im Gesamtjahr 2018 waren es etwa 16.000. Die größte Gruppe der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer kam aus dem Irak.
Quelle:
Bundestagsdrucksache 19/12240, Seite 59
und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anfrage des MEDIENDIENSTES.
StarthilfePlus:
Zusätzlich zum REAG/GARP-Programm können sich Rückkehrer für das Programm
"Starthilfe Plus" bewerben. Dabei erhalten Personen aus 35 Staaten: Afghanistan, Ägypten,
Algerien, Äthiopien, Bangladesch, Benin,
Burkina Faso, China, Elfenbeinküste,
Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea,
Guinea-Bissau, Indien, Irak, Kamerun, Kenia, Mali, Marokko, Mongolei,
Niger, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Sri
Lanka, Sudan, Togo, Tunesien, Vietnam eine
"Reintegrationshilfe" im Wert von 1.000 Euro pro Person
beziehungsweise 2.000 Euro pro Familie. Rückkehrer aus Armenien,
Aserbaidschan, Iran, Libanon, Tadschikistan und der Türkei erhalten zudem Hilfe, um
ihre Wohnsituation zu verbessern. Langzeitgeduldete aus dem West-Balkan,
Georgien und der Republik Moldau bekommen Unterstützung bei Wohn- und
medizinischen Kosten. Bis Ende 2018 bekamen Antragsteller, die vor
Abschluss ihres Asylverfahrens ausreisen, eine höhere Förderung. Diese
Regelung wurde 2019 abgeschafft.
Zahlen: Seit
Programmstart im Februar 2017 haben rund 21.000 Menschen am Programm
teilgenommen (Stand: November 2019). Auch hier kommen die meisten Antragsteller
aus dem Irak.
Quelle: Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge auf Anfrage des MEDIENDIENSTES
Neun Bundesländer, Baden-Württemberg,
Bayern, Brandenburg (in Planung), Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein haben eigene Rückkehr- und Reintegrationsprogramme ins Leben
gerufen. Einige dieser Programme gibt es schon seit langem, wie etwa die
"Landesförderung freiwillige Rückkehr" in Baden-Württemberg und die
"Landesinitiative Rückkehr" in Rheinland-Pfalz. Doch die meisten sind
in den vergangenen drei Jahren entstanden. Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt
und Rheinland-Pfalz haben auch mithilfe nicht-staatlicher Organisationen wie
Diakonie, Caritas und dem Roten Kreuz ihre Beratungsangebote im Bereich
Rückkehr gestärkt. Außerdem bieten mehrere Bundesländer wie Baden-Württemberg,
Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern Rückkehrförderung für Länder,
die vom REAG/GARP-Programm ausgeschlossen sind – wie etwa Syrien, Libyen, Jemen
und Eritrea. Sehr oft dienen die landeseigenen Programme dazu, Förderungen
durch andere Programme aufzustocken. Deshalb ist es nicht möglich, genau zu
sagen, wie viele Menschen ausschließlich mithilfe dieser Programme Deutschland
verlassen haben.
Quelle:
Anfrage des MEDIENDIENSTES an die
zuständigen Ministerien der Bundesländer.
Perspektive
Heimat:
Das Programm des Entwicklungsministeriums in Kooperation mit der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) bietet Teilnehmerinnen und
Teilnehmern in 13 Ländern:
Afghanistan, Ägypten, Albanien,
Gambia, Ghana, Irak, Kosovo, Marokko, Nigeria, Pakistan, Senegal, Serbien
und Tunesien Beratung in Sachen Arbeitssuche und Existenzgründung
an. Darunter sind auch viele Rückkehrer.
Zahlen: Zwischen
Juli 2017 und Oktober 2019 gab es rund 500.000 individuelle
Unterstützungsangebote – davon etwa 38.000 für Rückkehrer aus Deutschland.
Quelle: Auswärtiges Amt auf
Anfrage des MEDIENDIENSTES
URA: Das Projekt
URA bietet kosovarischen Rückkehrern ein "Überbrückungsgeld", einen
Mietkostenzuschuss, die Erstattung von Behandlungs- und Medizinkosten und
Arbeitsberatung an.
Zahlen: Seit
2015 haben rund 13.200 Menschen am Programm teilgenommen. Die Zahl der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer ist in den vergangenen Jahren stark gesunken. In den ersten zehn
Monaten von 2019 waren es lediglich 427 Personen.
Quelle: Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge auf Anfrage des MEDIENDIENSTES
ERRIN: Das
Europäische Rückkehr- und Reintegrationsnetzwerk (ERRIN) ist eine
Arbeitsgemeinschaft aus 15 europäischen Ländern zur Umsetzung von
Reintegrationsmaßnahmen durch lokale Partner in 15 Drittstaaten: Äthiopien,
Afghanistan, Armenien, Bangladesch, Gambia, Ghana, Indien, Irak, Marokko,
Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Somalia, Sri Lanka, Ukraine. Das
Netzwerk bietet Beratung und Sachleistungen bis zu 2.000 Euro an.
Zahlen: Im
Gesamtjahr 2018 wurden rund 3.000 Personen über ERRIN gefördert. In den ersten
zehn Monaten von 2019 waren es mehr als 3.100.
Weitere
Informationen über Rückkehr-Beratung beziehungsweise -Förderung und
Reintegrationsprogramme findet man unter anderem auf den Webportalen "Returning from Germany", "Build your future" und bei der
"Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung" (ZIRF).
Dies
sind nur einige Beispiele für die Situation in einigen Ländern Europas. Wir
kenne jedoch viele weiter „Hot Spots“ wie in Frankreich oder Großbritannien.
Summa
summarum, ist doch die Frage gerechtfertigt?
Sollte sich, auch wegen „COVID 19“,
die Politik von Politischen Asyls und der wirtschaftlichen Einwanderung ändern?
Es muss sich was ändern. So ist es gefährlich.
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